WIE VERHALTE ICH MICH

Am besten ist es auf Mobbing-Attacken nicht direkt zu reagieren. Dokumentieren Sie die Attacken z.B. durch abspeichern, ausdrucken, fotografieren oder Erstellen eines Screenshots. Sprechen Sie mit Freunden oder den Eltern über die Attacken. Verlangen Sie vom Täter – sollte dieser sich weigern vom Betreiber der Plattform - die Löschung beleidigender Einträge und Fotos. Melden Sie Fake-Accounts dem Betreiber der Plattform und lassen Sie diese entfernen. In schwerwiegenden Fällen erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und leiten Sie gerichtliche Schritte gegen den Täter ein.

 

Achten Sie vorbeugend darauf möglichst wenig private Information und Bilder im Internet zu veröffentlichen. Nutzen Sie die Sicherheitseinstellungen die der Betreiber der Plattform Ihnen bietet. Geben Sie Ihren Privatbereich nicht frei, Veröffentlichen Sie Ihre Telefonnummer oder Adresse nicht im Intetnet.

Strafrechtliche Möglichkeiten

Auf zivilrechtlichem Wege stehen dem Opfer verschiedene Wege offen.

Zunächst kann das Opfer selbst schriftlich oder mündlich versuchen den Täter zu einem Unterlassen zu bringen und ihm eine Frist zur Beseitigung beleidigender Beiträge oder ehrverletzender Bilder setzen.

Sollte dies scheitern oder erscheint dies von vorneherein sinnlos kann das Opfer den Täter schriftlich abmahnen und auffordern eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. In der Abmahnung wird dem Täter unter Fristsetzung nochmals deutlich dargelegt welches Verhalten er zukünftig zu unterlassen hat. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Täter schriftlich das Verhalten zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Darüber hinaus besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Täter zu beantragen. In dieser gerichtlichen Verfügung wird dem Täter unter Androhung aufgeben das beanstandete Verhalten zu unterlassen. Derartige Verfügungen sind meistens auf ein halbes Jahr befristet. Sollte der Täter gegen die Verfügung verstoßen kann gegen ihn ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt werden.

Als vierte Möglichkeit kann das Opfer beim zuständigen Gericht eine Unterlassungsklage erheben. Gibt das Gericht der Klage statt so drohen dem Täter bei erneutem Verstoß ebenfalls ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Folgen des Cyber-Mobbing

Opfer von Mobbing versuchen Situationen zu vermeiden in denen sie angreifbar sind. Da die Täter oftmals aus dem schulischen Umfeld kommen führt dies bei Jugendlichen oft zur Schulvermeidung bis hin zur Schulverweigerung. Bei Mädchen wird von den Tätern oftmals das Äußere kritisiert so dass es zu Essstörungen kommen kann. Aufgrund der ständig angespannten Gefühlslage und der als ausweglos empfundenen Lebenssituation kann es zu Suizidgedanken bis hin zum Suizid kommen.

Je nach Persönlichkeit des Opfers kann es allerdings auch zu übersteigerten Rachegedanken gegen die Täter bis hin zur Androhung/Ausführung von Amokläufen kommen.

Cyber-Stalking sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden.