Im Rahmen der Beratung und Vertretung von Opfern und Hinterbliebenen einer Straftat unterstütze ich Sie bei:
• der Erstattung der Strafanzeige
• der Zeugenvernehmung
• dem Klageerzwingungs- und Privatklageverfahren
• der Nebenklage
• dem Adhäsionsverfahren
• der Strafrechtlichen Sanktionierung des Täters insbesondere
• der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wie
Schadensersatz und Schmerzensgeld
• der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz